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Fußfeger

(Spezialmanöver)

Regel: Gelingt der Heldin eine um 4 erschwerte AT und misslingt die Verteidigung des Gegners, fällt dieser zu Boden und erhält den Status Liegend. Schaden wird dabei nicht angerichtet.

Erschwernis: –4

Voraussetzungen: KK 13, passende Kampfstilsonderfertigkeit

Kampftechniken: Raufen

AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte

 

Publikation: Aventurisches Kompendium Seite 162