Schurkenname
Regel: Eine Heldin mit diesem Nachteil bekommt nach Meisterentscheid bei Proben auf die Talente Etikette und Überreden eine Erschwernis von 1 auf alle Teilproben, die auf Charisma abgelegt werden, wenn sich ihr Gegenüber an dem Schurkennamen stört und dieser dem Gegenüber bekannt ist. Dafür erhält die Heldin eine Erleichterung von 1 auf Teilproben bei Charisma in dem Talent Einschüchtern.
Voraussetzungen: Ein möglichst schurkischer Name, kein Vorteil Allerweltsname, Heldenhafter Name, kein Nachteil Lächerlicher Name oder Unpassender Name. Elfen können diesen Vorteil nicht wählen, da sie keine Schurkennamen aufweisen.
AP-Wert: –2 Abenteuerpunkte
Publikation: Aveturische Namen Seite 90