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Vom Wesen der Elementare

# Elementare können nicht durch Zustände beeinträchtigt werden.

# Angriffe mit profanen und geweihten Waffen verursacht nur den halben Schaden. Die Trefferpunkte werden erst halbiert, dann wird der Rüstungsschutz verrechnet.

# Angriffe mit magischen Waffen verursachen regulären Schaden.

# Elementare sind immun gegen Zauber mit den Merkmalen Einfluss, Heilung, Illusion und Verwandlung.

# Gegen alle anderen auf sie gewirkten Zauber gilt ihre Seelenkraft (falls sie nicht ohnehin zu einer Erleichterung führen würde) zusätzlich als Erschwernis (also gegebenenfalls doppelt, falls der Zauber von Natur aus um die Seelenkraft seines Ziels erschwert ist oder zusätzlich, wenn er um die Zähigkeit erschwert ist). Gegen Zauber, die direkt Schaden verursachen, gilt die Seelenkraft stattdessen als zusätzlicher Rüstungsschutz.

# Elementare sind immun gegen Gifte und Krankheiten.

# Elementare sind immun gegen schädliche Wirkungen ihres Elements.  Jedoch  sind sie empfindlich  gegen Schaden durch ihr Gegenelement. Waffen aus dem Gegenelement machen regulären Schaden. Schadenszauber des Gegenelements können den gesamten Rüstungsschutz ignorieren.

# Elementare können aus Liturgien keinen Nutzen ziehen.

# Dschinne beherrschen alle Zauber mit dem Merkmal Elementar, die ihrem Element entsprechen, mit einem Fertigkeitswert von 12. Wenn nicht anders angegeben, werden die Zauberproben auf die Eigenschaftswerte 14/14/14 abgelegt.

# Dschinne können trotz fehlender Schips mehrfach verteidigen.

Publikation(en):
Regelwerk (2. Edition), Seite 358